Unternehmervorsorge – Die Vorsorge des Unternehmers und Personen mit Schlüsselfunktion (Keyperson)

Bestimmte Personen können für ein Unternehmen sehr wichtig sein. Diese Personen sind in der Regel durch anderes Personal schlecht austauschbar. Nicht nur die Arbeitskraft, sondern auch das Know-how, die Beziehungen zu Geschäftspartnern und nicht zu ersetzende Erfahrungen im operativen Geschäft, machen diese Person so wertvoll.

Fällt der Inhaber einer Einzelunternehmung unfall- oder krankheitsbedingt plötzlich aus, so hat dies in der Regel erhebliche Konsequenzen für den Betrieb. Bei Führungskräften von Kapitalgesellschaften können die Aufgaben und Prozesse von anderen Führungskräften übernommen werden.

Diese Seite widmet sich ausschließlich der Betrachtung des Unternehmers in seiner Eigenschaft als Privatperson. Es gibt den Unternehmer in zwei unterschiedlichen Betrachtungsweisen. Auf der einen Seite ist er Entscheider im Unternehmen, auf der anderen Seite benötigt er auch als Privatperson einen umfassenden Versicherungsschutz. Ziel ist es, den Unternehmer in seiner Eigenschaft als Privatperson mit seinem privaten Vermögen gegen Risiken abzusichern, die eine private Haftung zur Folge haben könnten. Man spricht in einem derartigen Falle von der so genannten „Durchgriffshaftung„.

Ein gut abgesichertes Unternehmen benötigt auch einen rundum geschützten Unternehmer!


Schlüsselkraftversicherung und Keyman-Police

Fällt eine derartige Schlüsselperson im Unternehmen aus, so kann dem Unternehmen ein hoher wirtschaftlicher Schaden entstehen. Die Versicherungswirtschaft bietet mittlerweile mehrere Lösungen an, wie man einen derartigen wirtschaftlichen Schaden über Versicherungslösungen abbilden kann. Keyman-Policen, oder auch Schlüsselkräfteversicherungen bieten in der Regel einmalige Summen bei bestimmten Versicherungsfällen, wie zum Beispiel:

  • Todesfall, aber auch
  • Unfall
  • lang andauernde Arbeitsunfähigkeit und
  • schwerwiegende Krankheiten

zur Schlüsselkräftversicherung



Managerhaftpflichtversicherung – Directors & Officers (D&O)

Aber auch das Risiko von Fehlentscheidungen kann insbesondere für Organmitglieder von Kapitalgesellschaften, angestellte Geschäftsführer und Prokuristen des Unternehmens ein hohes Risiko darstellen. Ein daraus entstehender wirtschaftlicher Schaden kann in manchen Fällen dazu führen, dass der Manager sogar mit seinem privaten Vermögen dafür haften muss. Ein derartiges Risiko kann man über eine Directors and Officers (D&O), auch Managerhaftpflichtversicherung genannt, absichern.

Grundsätzlich kann man die Managerhaftpflichtversicherung sowohl über das Unternehmen absichern, als auch im Rahmen eines privaten Vertrages, bei dem der Unternehmer sich gegen das Unternehmen schützt. Es gibt also zwei Formen:

  • die Managerhaftpflichtversicherung des Unternehmens
  • die Managerhaftpflichtversicherung des Unternehmers als Privatvertrag

zur Managerhaftpflicht / D&O Versicherung



Persönliche Vorsorge von Führungskräften und Unternehmern

Wichtig ist auch die persönliche Absicherung von Führungskräften. Führungskräfte erwarten heutzutage mit einer gewissen Selbstverständlichkeit Besserstellungen im Arbeitsvertrag, wie sie unter dem Themenbereich betriebliche Vorsorge genannt sind.

Über die betrieblichen Möglichkeiten hinaus sollten Sie insbesondere den Status der Unternehmervorsorge zu den nachfolgenden Themen ausführlich mit einem Experten besprechen:

  • Altersversorgung
  • Krankenversicherung
  • Pflege
  • Vermögensaufbau
  • Bildung von persönlichen Reserven (Insolvenzvorsorge)
  • Familienabsicherung

zur persönlichen D&O Versicherung