Die Vertrauensschadenversicherung:
Internet- und Wirtschaftskriminalität
Die Internet- und Wirtschaftskriminalität boomt. Jährlich entstehen Unternehmen in Deutschland aufgrund von Veruntreuung und Betrug Schäden in Millionenhöhe. Vielfach sind eigene (ehemalige) Mitarbeiter beim Betrug beteiligt und schaden ihrem Unternehmen. Die Vertrauensschadenversicherung gibt Ihnen nicht nur eine ideale Ergänzung zu Cyber-Risiken, wie z. B. „Phishing“ oder „Social Engineering“, sondern sichert unabhängig vom Ursprung gegen sämtliche kriminellen Handlungen (vorsätzlich unerlaubte Handlung) ab.
Was ist durch die Vertrauensschadenversicherung abgedeckt?
Die Vertrauensschadenversicherung ist prinzipiell dafür da, um Vermögesschäden abzudecken. Anders als bei der Vermögensschadenhaftpflicht geht es hierbei jedoch nicht um die Schäden gegenüber Dritten, sondern um Schäden gegen Ihr eigenes Unternehmen. (Eigenschäden). Hierbei muss der Schaden durch eine vorsätzlich unerlaubte Handlung – sprich: kriminelle Handlung – entstehen. Meist sind hier die eigenen (ehemaligen) Mitarbeiter verantwortlich. Es können aber auch Personen von Außen sein, die das Vertrauen des Unternehmens genießen. Folgende Handlungen sind dies im Überblick:
- Diebstahl
- Betrug
- Unterschlagung
- Veruntreuung von Firmengeldern
- Spionage
- Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
- Cyber-Kriminalität
Was leistet die Vertrauensschadenversicherung?
Prinzipiell leistet die Vertrauenesschadenversicherung bei einem entstandenen Vermögensschaden für die Firma in Folge einer kriminellen Handlung. Sie ersetzt also den finanziellen Schaden. Es können aber auch zusätzlich Kosten durch Schadenermittlung oder Schadenminimierung entstehen. Es können auch Folgekosten entstehen, wie die Beseitigung eines Imageschadens oder für die Wiederherstellung von verloreen Daten. Die Serviceleistungen sind der einer Cyber-Versicherung ähnlich.
Schadenbeispiele
Eine Mitarbeiterin aus der Buchhaltung veruntreut über Jahre hinweg Gelder
Die Rechnungen werden direkt aus der Finanzbuchhaltung bezahlt. Der Chef zeichnet jede Rechnung ab und ist sich sicher, dass alles korrekt läuft. Bei einer Revision durch den Steuerberater fallen Rechnungen auf, die sich gleichen. Die Mitarbeiterin aus der Buchhaltung hatte Rechnungen einfach kopiert und dem Chef ein paar Wochen später noch einmal vorgelegt. Die zweite wurde dann jeweils auf ihr eigenes Konto ausgezahlt. Der entstandene Schaden belief sich auf ca. 130.000 EUR.
Handwerksmeister entwendet Baumaterial für sein eigenes Haus
Ein Handwerksmeister hat ungehinderten Zugriff auf die Bestellung von Baumaterialien seiner Baufirma. Als dieser sein eigenes Haus baut, bestellt er ab und zu teure Baumaterialien für sich selbst und liefert diese auf seine Baustelle aus. Der Täter konnte erst durch Zufall überführt werden. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 78.000 EUR. Da der Handwerksmeister Spielschulden hatte, ist er in der Privatinsolvenz und das Geld ist unwiederbringlich verloren.
Unsere Experten beraten Sie gerne dazu.
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