Maschinenversicherung

Maschinenversicherung

Sowohl stationäre Maschinen wie Werkzeugmaschinen zur Metall -, Kunststoff – oder Holzbearbeitung und Druckmaschinen als auch mobile Geräte wie Bagger, Gabelstapler, Planierraupen oder Krane stellen wichtige Vermögenswerte Ihrer Firma dar. Diese Geräte und Maschinen bedürfen nicht nur einer optimale Wartung und Pflege, sondern auch des bestmöglichen Versicherungsschutzes, denn auch bei ausgereifter Technik, sorgfältiger Wartung und fachmännischer Bedienung sind Maschinenschäden nicht vermeidbar. Unbekannt sind lediglich der Zeitpunkt und die Größe des Schadens.

Mit der Maschinenversicherung wird das Risiko für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen Ihres Maschinenparks zu einer berechenbaren und betriebswirtschaftlich kalkulierbaren Größe.

Die Maschinenversicherung im Überblick

Wer benötigt eine Maschinenversicherung?

Jeder Betrieb, der stationäre oder mobile Maschinen besitzt, sollte diese gegen Schäden versichern. Gerade wenn Sie einen produzierenden Betrieb haben, kann es einen großen finanziellen Schaden verursachen, wenn eine oder gar mehrere Maschinen ausfallen. Hier macht es Sinn ebenfalls eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Absichern sollten sich insbesondere:

  • Maschinen- und Anlagenbauer
  • Landwirtschaftsbetriebe
  • Bauhandwerker


Was leistet eine Maschinenversicherung?

Die Maschinenversicherung eines Betriebs hat verschiedene Leistungsinhalte:

  • Schadenersatz bei Schäden durch
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit und Fahrlässigkeit
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
    • Zerreißen infolge von Fliehkraft
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Sturm, Frost und Eisgang
    • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Kostenübernahme bei Reparaturen
  • Erstattung des Zeitwerts bei Totalschaden


Was ist in der Maschinenversicherung versichert?

  • Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen (zum Neuwert einschließlich Bezugs- und Montagekosten)
  • Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente von versicherten Sachen (je nach besonderer Vereinbarung)
  • Ein für die Grundfunktion erforderliches Betriebssystem, einschließlich der hierfür notwendigen Daten

sowie Schäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit und Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Zerreißen infolge Fliehkraft
  • Kurzschluss, Überstrom, Überspannung, Über- oder Unterdruck
  • Sturm, Frost und Eisgang
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel


Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Erdbeben, Überschwemmung, Kriegsereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Kernenergie
  • Gefahren, die durch eine Feuerversicherung gedeckt werden können
  • Schäden, die eine unmittelbare Folge dauernder Betriebseinflüsse sind (Abnutzung)
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Schäden durch Diebstahl
  • Garantieschäden
  • Hilfs- und Betriebsstoffe


Welche Bausteine / Leistungen können optional versichert werden?

Jede Firma hat ganz unterschiedliche Risiken abzusichern. Daher gibt es neben den üblichen Leistungsinhalten verschiedene Erweiterungen. Diese sind bereits in den Leistungen enthalten oder können zusätzlich versichert werden. Manche Versicherungstarife bieten diese Leistungen allerdings nicht an. Daher sollten Sie vor Abschluss genau prüfen, welche Erweiterungen die eigene Maschinenversicherung benötigt.

  • Betriebsunterbrechungsversicherung (groß oder klein)
    Wird eine Ihrer Maschinen beschädigt, entstehen nicht nur Reparatur- oder Neuanschaffungskosten. Jeder Maschinenausfall bedeutet auch, dass laufende Kosten nicht gedeckt und Gewinne nicht erwirtschaftet werden können. Mit der Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung decken Sie auch diese finanziellen Schäden ab.


Welche Schäden sind versichert? – Schadenbeispiele

stationäre Maschinenmobile Maschinen
Programmierfehler an einer Maschine
Durch einen Programmierfehler an der Maschine kommt es zu einer Kollision zwischen Werkstück und Werkzeug. Die Hauptspindel wird dabei stark beschädigt und muss erneuert werden: Schadenhöhe 20.000 EUR.

Schaden am Dieselmotor
Durch einen Riss im Zylinderkopf eines Dieselmotors dringt Kühlwasser in den Verbrennungsraum ein.
Dadurch entstehen Schäden an Kolben und Pleuel: Schadenhöhe 35.000 EUR.
Durch Holzstapel beschädigter Gabelstapler
Von einem Gabelstapler fällt aus großer Höhe ein Holzbündel. Das Fahrerhaus wird total deformiert und kann nicht mehr gerichtet werden.
Darüber hinaus werden die Lenkeinheit sowie die hydraulische Steuereinheit beschädigt: Schadenhöhe 18.000 EUR.

Turmdrehkran kippt um
Aufgrund einer zu schweren Last kippt ein Turmdrehkran um. Turm und Ausleger werden stark beschädigt: Schadenhöhe 90.000 EUR.


Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?

Der Versicherungsschutz gilt generell nur für den festgelegten Versicherungsort.


Wie viel kostet eine Maschinenversicherung?

Der Beitrag für eine Maschinenversicherung ist immer abhängig von der Versicherungssumme, also dem Warenwert der Maschine sowie von der Art der Maschine (stationär oder mobil).


Häufige Fragen zur Maschinenversicherung (FAQ)

Wie ist die Zahlweise einer Maschinenversicherung? (jährlich oder monatlich)

 Die Zahlweise wird, wie in der Sachversicherung üblich, jährlich kalkuliert. Daher empfehlen wir, immer den Vergleich mit jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Es sind aber auch abweichende Zahlweisen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei abweichender Zahlweise Zuschläge fällig sind. Auch bietet nicht jeder Versicherer unterjährige Zahlweise an. Daher würden Sie mit einer Vorauswahl die vorgeschlagenen Tarife einschränken. Wichtig ist auch, dass manche Versicherer einen Mindestzahlung beinhalten. (Beispiel: Der Versicherer benötigt mindestens 25 EUR pro Buchung, dann ist bei einem Beitrag von 90 EUR keine monatliche und vierteljährliche Zahlung möglich.
Üblich sind folgende Zahlungsweisen:

  • jährlich
  • halbjährlich (3-5% Zuschlag)
  • vierteljährlich (5-8% Zuschlag)
  • monatlich (5-15% Zuschlag)

Welche Laufzeit soll ich wählen?

Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Manchmal kann aber auch ein Dreijahresvertrag gewählt werden. Bei längerer Laufzeit sind manchmal Rabatte von 5-10% enthalten. Allerdings binden Sie sich dann an einen Anbieter, wodurch Sie weniger flexibel sind. Wir empfehlen Ihnen daher in der Regel eine Laufzeit von 1 Jahr.

Was ist eine abweichende Hauptfälligkeit?

Bei der Laufzeit können Sie auch eine abweichende Hauptfälligkeit wählen. Sie beginnen beispielsweise den Vertrag zum 15.10. eines Jahres. Die Hauptfälligkeit soll aber zum 01.01. sein. Dann beginnt der Vertrag zwar bereits zum 15.10., aber wird erst ab 01.01. für ein Jahr voll gezählt. Das Kündigungsdatum beträgt dann 31.12. des Folgejahres. Der Beginn wäre in diesem Fall der 15.10. und der Ablauf der 31.12. des Folgejahres.

Wo steht der Beginn und der Ablauf des Vertrags? 

Beginn und Ablauf eines Vertrages können Sie aus dem Versicherungsschein entnehmen. Diese sind meist auf der ersten Seite präsent.

Wann kann ich kündigen?

Sie können immer zum Ende des Ablaufs kündigen. Hierbei ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten.

Wie ist die Kündigungsfrist? 

Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich 3 Monate zum Ablauf des Vertrages. Wenn der Vertrag zum 31.12. eines Jahres abläuft, müssen Sie die Kündigung bis zum 30.09. schriftlich an den Versicherer senden. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dies ist der „Normalfall“.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um einen Sonderfall. Sie haben als Kunde zum Beispiel das Recht außerordentlich zu kündigen, sofern sich der Beitrag des Vertrags erhöht. 

Achtung:
Dies gilt nicht für bedingungsgemäße Beitragsanpassung aufgrund der Änderung der Betriebsgröße und der daraus folgenden Beitragserhöhung. Nur wenn sich der Tarifbeitrag und die daraus befindliche Kalkulation ändert, können Sie außerordentlich kündigen. Unser Team hilft Ihnen hier gern weiter, wenn Sie Fragen haben.

Kunde als auch Versicherer haben das Recht die Versicherung nach einem Schadenfall zu beenden. Bei einer Kündigung im Schadenfall muss der Versicherer natürlich den Schaden zahlen, sofern dieser Schaden versichert ist. Allerdings kann im Nachgang der Regulierung von beiden Seiten gekündigt werden.

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