Montageversicherung

Montageversicherung

Bei Schäden an Montageobjekten während der Montage- und Erprobungsphase leistet die Montageversicherung. Versichert sind Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des Montageobjektes wie Konstruktionen, Maschinen, maschinelle oder elektrische Einrichtungen sowie die dazugehörige Erprobung.

Die Montageversicherung im Überblick


Wer benötigt eine Montageversicherung?

Die Gefahr, dass das Montageobjekt oder die Montageausrüstung verloren gehen oder beschädigt werden, ist groß und nimmt mit fortschreitender Montage zu, denn vorherige Planungs- oder Konstruktionsfehler sowie Materialfehler werden nicht selten erst nach abgeschlossener Montage und im Probelauf erkennbar. Das Risiko trägt der Auftragnehmer von der Baustellenerrichtung bis zur Übernahme durch den Auftraggeber.

Deshalb ist es wichtig, alle Risiken zu kennen und abzusichern. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Versicherungsexperten eine individuelle Risikoanalyse des Projektes erstellen, um alle Risiken aufzudecken.

Wer sich als Auftragnehmer von Montageobjekten – als montierender Lieferant, Hersteller oder als Montagefirma etc. – gegen die typischen gewerblichen Montagerisiken finanziell absichern möchte, benötigt eine Montageversicherung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird in den meisten Fällen nicht die nötige Versicherungsleistung beinhalten, um bei Beschädigung sowie bei Verlust des Montageobjektes und der Montageausrüstung den Auftragnehmer vor der finanziellen Belastung aus derartigen Schäden zu schützen.


Was leistet eine Montageversicherung?

Die Montageversicherung hat folgenden Leistungsinhalt:

  • Zahlung von Schadenersatz

Über eine Montageversicherung können Schäden bei der Lieferung und Leistung im Rahmen des Aufbaus und der Inbetriebnahme von Montagegütern wie Maschinen, Einrichtungen elektrischer und mechanischer Art, Konstruktionen usw. abgesichert werden. Darüber hinaus kann die Absicherung von Schäden an der erforderlichen Ausrüstung, darunter Werkzeuge, Kräne, Gerüste und Baubaracken, Inhalt einer Montageversicherung sein.

Je nach Vertrag besteht außerdem die Möglichkeit, weitere Sachen mit oder an denen montiert wird (keine Ausrüstung und nicht das Montageobjekt) in den Schutz der Montageversicherung einzugliedern. Versicherbar sind das Objekt, die Ausrüstung und die fremden Sachen für die Dauer der Montage und des Probebetriebs.


Was ist in der Montageversicherung versichert?

  • Montageobjekte: Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile etc.
  • Montageausrüstung: Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane, etc.
  • Fremde Sachen: Sachen, die nicht Teil des Montageobjektes oder der Montageausrüstung sind


Welche Bausteine / Leistungen können optional versichert werden?

Jede Firma hat ganz unterschiedliche Risiken abzusichern. Daher gibt es neben den üblichen Leistungsinhalten auch Erweiterungen. Diese sind manchmal in den Leistungen enthalten oder können zusätzlich versichert werden. Da manche Versicherungstarife diese Leistungen nicht anbieten, sollten Sie vor Abschluss einer Montageversicherung genau prüfen, welche Erweiterungen Ihre Firma benötigt.

  • innere Unruhen / Streik
  • Allgefahrendeckung
  • Montage-Betriebsunterbrechung


Welche Schäden sind versichert?

Folgende gängigen Schäden sind mit der Montageversicherung versichert.

Schäden an oder der Verlust von versicherten Sachen, die während der Vertragsdauer eintreten und als Ursache folgende Risiken haben:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Höhere Gewalt
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit
  • Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
  • Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs- und Werkstättenfehler oder Montagefehler
  • Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl
  • Sabotage und Vandalismus
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes durch Vereinbarung einer Visit Maintenance, oder Extended Maintenance möglich


Schadenbeispiele

Wird die Einsatzmöglichkeit eines Montageobjektes infolge eines während der Versicherungsdauer eintretenden und durch die Montageversicherung gedeckten Sachschadens über das geplante Ende des Probebetriebes hinaus verzögert, so ersetzt der Versicherer den dadurch entstehenden Unterbrechungsschaden, z. B.

  • Gewinn, der aus Umsatzerlösen erwirtschaftet worden wäre
  • LöhneGehälter und sonstige fortlaufende Kosten, die aus Umsatzerlösen erwirtschaftet worden wären

Darüber hinaus können Mehrkosten versichert werden, die durch das verzögerte Ende des Probebetriebes entstehen, z. B.

  • höhere Kosten für Benutzung veralteter Produktionsanlagen
  • Kosten für Transport zu Ausweichproduktionsstätten


Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?

Der Versicherungsschutz in der Montageversicherung gilt generell für:

  • jeden Ort, an dem das Unternehmen tätig ist

Auslandsrisiken beachten:

  • innerhalb von Deutschland (Inland)
  • innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (z. B. Asien, USA/Kanada)

Generell ist hierbei der Geltungsbereich zu prüfen: Leistet die Montageversicherung auch bei Schäden im außereuropäischen Ausland? Auch bestehen meist Einschränkungen für manche Länder. Beispielsweise werden häufig USA und Kanada ausgeschlossen, da hier sehr hohe Schadenersatzforderungen üblich sind.


Worauf muss ich bei einer Montageversicherung achten?

korrekte Tätigkeitsbeschreibung

Die korrekte Angabe aller Tätigkeiten Ihres Unternehmens ist sehr wichtig. Eine falsche oder fehlende Angabe kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Suchen Sie im Vergleich immer mit der Haupttätigkeit und geben Sie bei Antragstellung unbedingt weitere Tätigkeiten korrekt an. Nur so kann geprüft werden, ob ggf. eine abweichende Risikoeinschätzung notwendig ist.

Sublimits beachten

Beachten Sie in den Leistungen unbedingt die sogenannten Sublimits. Dies sind Einschränkungen im Versicherungsumfang für bestimmte Leistungen. So können beispielsweise Einschränkungen für bestimmte Leistungsmerkmale bestehen, die nur eine geringere Höhe leisten und nicht bis zur vollen Deckungssumme. Damit haben Sie in manchen Bereichen keinen ausreichenden Versicherungsschutz.

Leistungen im Detail berücksichtigen

Bitte beachten Sie die Leistungen im Detail. Sie können vom Experten einen Deckungsvergleich erhalten, der meist ausführlicher ist, als ihn übliche Vergleichsportale bieten. Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter.

Laufzeit

Bitte achten Sie auf die Laufzeit in den Verträgen. Vielfach werden Rabatte Angeboten bei mehrjährigen Verträgen. Gleichzeitig sind Sie dadurch auch weniger flexibel.


Wie viel kostet eine Montageversicherung? 

Eine Montageversicherung ist bereits unter 100 EUR pro Jahr möglich, zumindest für kleinere Risiken. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Generell gilt: Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag.

Wovon ist der Beitrag abhängig?

  • Betriebsart (Tätigkeitsbeschreibung)
  • erweiterte Tätigkeiten (z. B. Hausmeister macht noch Winterdienste)
  • Versicherungssummen (Deckungssumme)
  • Selbstbeteiligung
  • Unternehmensgröße:
    Hier bestimmen die Faktoren UmsatzMitarbeiteranzahl und Lohnsumme den Beitrag.
  • Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
  • Rabatte (Mitglied in einer Vereinigung, Meister)
  • Laufzeit


Häufige Fragen zur Montageversicherung (FAQ)

Wie ist die Zahlweise einer Montageversicherung? (jährlich oder monatlich)

Die Zahlweise wird, wie in der Sachversicherung üblich, jährlich kalkuliert. Daher empfehlen wir immer den Vergleich mit jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Es sind aber auch abweichende Zahlweisen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei abweichender Zahlweise Zuschläge fällig sind. Zudem bietet nicht jeder Versicherer unterjährige Zahlweise an. Daher würden Sie mit einer Vorauswahl auch die angezeigten Tarife einschränken. Wichtig ist auch, dass manche Versicherer einen Mindestzahlung beinhalten. (Beispiel: Der Versicherer benötigt mindestens 25 EUR pro Buchung, dann ist bei einem Beitrag von 90 EUR keine monatliche und vierteljährliche Zahlung möglich.
Üblich sind folgende Zahlungsweisen:

  • jährlich
  • halbjährlich (3-5% Zuschlag)
  • vierteljährlich (5-8% Zuschlag)
  • monatlich (5-15% Zuschlag)

Welche Laufzeit soll ich wählen?

Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Manchmal kann aber auch ein Dreijahresvertrag gewählt werden. Bei längerer Laufzeit sind manchmal Rabatte von 5-10% enthalten. Allerdings binden Sie sich dann auch an einen Anbieter und sind weniger flexibel. Wir empfehlen daher in der Regel eine Laufzeit von 1 Jahr.

Was ist eine abweichende Hauptfälligkeit?

Bei der Laufzeit können Sie auch eine abweichende Hauptfälligkeit wählen. Sie beginnen beispielsweise den Vertrag zum 15.10. eines Jahres. Die Hauptfälligkeit soll aber zum 01.01. sein. Dann beginnt der Vertrag zwar bereits zum 15.10., aber wird erst ab 01.01. für ein Jahr voll gezählt. Das Kündigungsdatum beträgt dann 31.12. des Folgejahres. Der Beginn wäre in diesem Fall der 15.10. und der Ablauf der 31.12. des Folgejahres.

Wo steht der Beginn und der Ablauf des Vertrags? 

Beginn und Ablauf eines Vertrages können Sie aus dem Versicherungsschein entnehmen. Diese sind meist auf der ersten Seite präsent.

Wann kann ich kündigen?

Sie können immer zum Ende des Ablaufs kündigen. Hierbei ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten.

Wie ist die Kündigungsfrist? 

Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich 3 Monate zum Ablauf des Vertrages. Wenn der Vertrag zum 31.12. eines Jahres abläuft, müssen Sie die Kündigung bis zum 30.09. schriftlich an den Versicherer senden. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dies ist der „Normalfall“.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um einen Sonderfall. Sie haben als Kunde zum Beispiel das Recht außerordentlich zu kündigen, sofern sich der Beitrag des Vertrags erhöht. 

Achtung:
Dies gilt nicht für bedingungsgemäße Beitragsanpassung aufgrund der Änderung der Betriebsgröße und der daraus folgenden Beitragserhöhung. Nur wenn sich der Tarifbeitrag und die daraus befindliche Kalkulation ändert, kannst du außerordentlich kündigen. Unser Team hilft Ihnen hier gern weiter, wenn Sie Fragen haben.

Kunde als auch Versicherer haben das Recht nach einem Schadenfall die Versicherung zu beenden. Bei einer Kündigung im Schadenfall muss der Versicherer natürlich den Schaden zahlen, sofern dieser versichert ist. Allerdings kann im Nachgang der Regulierung von beiden Seiten gekündigt werden.

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