Forderungsausfallversicherung (Warenkreditversicherung)

Forderungsausfallversicherung (Warenkreditversicherung)

Sie liefern Ware, aber Ihr Kunde zahlt nicht? Sie sind auf einer Forderung sitzen geblieben? Das lässt sich vermeiden!

Mit einer Forderungsausfallversicherung, auch Warenkreditversicherung (WKV) genannt, können SIe sich gegen einen Ausfall von Forderungen gegenüber Ihren Geschäftspartnern absichern! So erhalten Sie immer Ihr Geld.

Jedes Unternehmen sollte das Zahlungsverhalten und die Bonität seiner Kunden kennen, denn lange Zahlungsfristen und Fristüberschreitungen sind in den meisten Branchen keine Seltenheit. Sie gewähren Ihrem Auftraggeber damit nicht nur Kredit, sondern erhöhen mit längeren Zahlungszielen auch das Ausfallrisiko deutlich.

Die Forderungsausfallversicherung im Überblick

Wer benötigt eine Forderungsausfallversicherung?

Prinzipiell sollte sich jedes Unternehmen gegen Forderungsausfälle absichern.

  • Einzelunternehmen oder Kapitalgesellschaften
  • Existenzgründer oder jahrzehntealte Familienunternehmen
  • Selbständige
  • Freiberufler

Alle benötigen eine Forderungsausfallversicherung, um vor existenzbedrohenden Forderungsausfällen abgesichert zu sein. Sie ist ein wichtiger Baustein im Risikomanagement.

Ausnahme: Unternehmen, die nur für öffentliche Auftraggeber tätig sind. Forderungsausfälle durch öffentliche Auftraggeber wie Kirchen und Gemeinden können nicht abgesichert werden.


Was leistet eine Forderungsausfallversicherung?

Die Forderungsausfallversicherung eines Betriebs hat verschiedene Leistungsinhalte:

  • Prüfung der zukünftigen Auftraggeber
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Zahlung von Forderungsausfällen

Eine Forderungsausfallversicherung ist nicht nur dazu da, um Schäden zu bezahlen. Die Leistung des Versicherers beinhaltet zunächst die Prüfung des zu versichernden Auftraggebers und auch die Ablehnung, wenn dieser keine gute Zahlungsmoral vorweist. So können Sie potenzielle „schlechte“ Auftraggeber direkt aussortieren und minimieren so Ihr Risiko eines Forderungsausfalls.


Was ist in der Forderungsausfallversicherung versichert?

  • unbestrittene Forderungen
  • Nichtzahlungstatbestand
  • insolvenzbedingte Zahlungsausfälle
  • Insolvenzanfechtungen (zusätzlich einschließbar)
  • bestrittene Forderungen (zusätzlich einschließbar)


Welche Bausteine / Leistungen können optional versichert werden?

Jede Firma hat ganz unterschiedliche Risiken abzusichern. Daher gibt es neben den üblichen Leistungsinhalten auch verschiedene Erweiterungen. Diese sind manchmal sind bereits in den Leistungen enthalten oder können zusätzlich versichert werden. Da manche Versicherungstarife diese Leistungen nicht anbieten, müssen Sie vor Abschluss genau prüfen, welche Erweiterungen Ihre Forderungsausfallversicherung benötigt.

  • Rechtsschutzbeistand
  • bestrittene Forderungen
  • Insolvenzanfechtung
  • zusätzliche Prüfpakete
  • Auslandsdeckung
  • Privatkunden


Wie wird der Beitrag einer Forderungsausfallversicherung berechnet?

Der Beitrag einer Forderungsausfallversicherung richtet sich nach mehreren Faktoren:

  1. Jahresumsatz
  2. Branche
  3. gewünschte Jahreshöchstentschädigung
  4. Vorschäden

Der Bruttojahresbeitrag kommt durch einen bestimmten Beitragssatz in der jeweiligen Branche x Jahresumsatz zustande.

Die Jahreshöchstentschädigung (JHE) ist der Bruttojahresbeitrag x gewünschte Entschädigungsleistung (25-,30-,40-,50-,60-fach). Je höher desto teurer ist auch der Versicherungsschutz.

Sind Vorschäden vorhanden wird eventuell ein Zuschlag erhoben.

Beispiel:
Jahresumsatz: 1.950.000€
Branche: Möbelhandel (Beitragssatz 0,234%)
gewünschte Jahreshöchstentschädigung: 40-fach
Vorschäden: keine

Bruttojahresbeitrag: 1.950.000€ x 0,234% = 4.563€
Bruttojahresbeitrag: 1.950.000€ x 0,234% = 4.563€


Welche Schäden sind versichert?

Folgende Schäden können mit einer Forderungsausfallversicherung versichert werden:

  • Nichtbezahlungstatbestand: Ihr Auftraggeber zahlt nicht, geht seiner Geschäftstätigkeit aber weiter nach.
  • Zahlungsunfähigkeit: Ihr Auftraggeber kann nicht mehr zahlen und hat Insolvenz angemeldet.
  • Zahlungsunwilligkeit: Ihr Auftraggeber zahlt einfach nicht, obwohl er solvent ist. Er bestreitet die Forderung jedoch auch nicht.


Welche Schäden sind in der Forderungsausfallversicherung nicht versichert?

  • bestrittene Forderungen: In fast allen Forderungsausfallversicherungen / Warenkreditversicherungen sind bestrittene Forderungen nicht einschließbar, dies geht nur in einem besonderen Tarif der VHV. Sprechen Sie uns dazu gerne an!


Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?

Der Versicherungsschutz in der Forderungsausfallversicherung gilt generell für alle vorab geprüften Risiken. Zusätzlich gibt es oft eine „Blinddeckung“ in den Verträgen, z. B. für Rechnungen bis 5.000€, diese sind ein so geringes Risiko, dass Sie beim Versicherer nicht extra angefragt werden müssen. Um sich zu schützen, sollten Sie dennoch vorab eine Selbstprüfung durchführen.


Selbstprüfung – wie funktioniert es?

Bei der Selbstprüfung müssen Sie folgende Obliegenheiten beachten:

Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate vor der Lieferung oder Leistung, die der ausgefallenen Forderung zugrunde liegt, über die Creditreform eine Auskunft über Ihren Auftraggeber in Textform eingeholt

  • die Auskunft enthält eine eindeutige Identifikation (Firmenname und Anschrift)
  • die Auskunft enthält Aussagen zur Bonität und zur Zahlungsweise, wobei jedoch eine Bewertung durch eine Ampelauskunft nicht ausreicht
  • die Auskunft rät weder ganz noch teilweise von einer Geschäftsbeziehung oder Kreditvergabe ab
  • die Auskunft weist nicht auf Zahlungszielüberschreitungen, –verzögerungen oder –erinnerungen hin
  • die Auskunft bringt nicht zum Ausdruck, dass der Kredit Sicherheiten erfordert, die Geschäftsverbindung oder Kreditvergabe Vertrauenssache ist oder Vorsicht als geboten erklärt wird
  • die Auskunft enthält keine Informationen über die Nichteinlösung von Schecks, Wechseln oder Lastschriften

Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate vor der Lieferung oder Leistung, die der ausgefallenen Forderung zugrunde liegt, über Ihren Inlandskunden eine Auskunft von Creditreform in Textform eingeholt, die Aussagen zur Bonität und zur Zahlungsweise beinhaltet, wobei jedoch eine Bewertung durch eine Ampelauskunft nicht ausreicht und

  • einen Bonitätsindex kleiner oder gleich 300 und eine Zahlweise kleiner oder gleich 32 ausweist oder
  • die Risikoklasse 1, 2, 3 oder 4 und eine Zahlweise kleiner oder gleich 32, bei Verbrauchern (Privatpersonen) die Risikoklasse 1 oder 2 erfüllt.

Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate vor der Lieferung oder Leistung, die der ausgefallenen Forderung zugrunde liegt, über Ihren Auslandskunden eine Auskunft von Creditreform in Textform eingeholt, die Aussagen zur Bonität und zur Zahlungsweise beinhaltet, wobei jedoch eine Bewertung durch eine Ampelauskunft nicht ausreicht und

  • einen Bonitätsindex kleiner oder gleich 300 und eine Zahlweise kleiner oder gleich 32 ausweist oder
  • die Bonitätsklasse 1, 2 oder 3 und eine Zahlweise kleiner oder gleich 32 erfüllt

Zum Zeitpunkt der Einholung der Auskunft besteht eine gültige Inkassovereinbarung mit Creditreform. Endet die Inkassovereinbarung, ist die Herstellung von Versicherungsschutz durch Auskünfte von Creditreform ausgeschlossen.


Blinddeckung – was ist abgedeckt

Für Nettoinlandsforderungen bis z. B. 5.000€ kann eine umfassende Bonitätsprüfung entfallen, wenn über den Neukunden keine negativen Informationen bzw. bei Bestandskunden keine negativen Zahlungserfahrungen vorliegen.


Was ist wichtig bei einer Forderungsausfallversicherung ?

Ausreichend hohe Deckungssummen

Wählen Sie unbedingt eine ausreichend hohe Deckungssumme, die Ihre Forderungen vollständig abdeckt.

Sublimits beachten

Beachten Sie in den Leistungen unbedingt die sogenannten Sublimits. Dies sind Einschränkungen im Versicherungsumfang für bestimmte Leistungen. So können beispielsweise Einschränkungen für bestimmte Leistungsmerkmale bestehen, die nur eine geringere Höhe leisten und nicht bis zur vollen Deckungssumme. Damit haben Sie in manchen Bereichen keinen ausreichenden Versicherungsschutz.

Bestrittene Forderungen absichern – Nur für das Baugewerbe

Im Bereich Bau gibt es häufig Meinungsverschiedenheiten zur Bauausführung. Dass ein Auftraggeber dann die Qualität der geleisteten Arbeit anzweifelt und nicht zahlen möchte, ist nicht unüblich. Bei bestrittenen Forderungen sind die meisten Warenkreditversicherer jedoch leistungsfrei, nur die VHV versichert dies auf Anfrage mit.


Wie viel kostet eine Forderungsausfallversicherung? 

Eine Forderungsausfallversicherung ist bereits ab 600 EUR pro Jahr möglich für kleinere Risiken. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Generell gilt: Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag.

Wovon ist der Beitrag abhängig?

  • Betriebsart (Tätigkeitsbeschreibung)
  • Umsatz
  • Versicherungssummen (Deckungssumme)
  • Selbstbeteiligung
  • Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
  • Rabatte
  • Laufzeit

Beitrag wird laufend an Unternehmen angepasst

Die Berechnung der Beitragssumme beruht für gewöhnlich auf dem Jahresumsatz Ihres Unternehmens. Da dieser sich laufend verändern kann, erfolgt eine jährliche Anpassung. Sie erhalten einmal im Jahr den sogenannten Jahresmeldebogen und müssen hier die aktuellen Zahlen an den Versicherer melden. Der Beitrag wird dann auf die neuen Summen angepasst. Ein Wachstum im Unternehmen ist also kein Problem und durch den Tarif mit abgedeckt.

Es gibt aber auch einen beitragsunabhängigen Tarif, welcher von den gewählten Höchstentschädigungssummen abhängig ist.


Häufige Fragen zur Forderungsausfallversicherung (FAQ)

Wie ist die Zahlweise einer Forderungsausfallversicherung ? (jährlich oder monatlich)

 Die Zahlweise wird jährlich oder halbjährlich kalkuliert.

Welche Laufzeit soll ich wählen?

Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Manchmal kann aber auch ein Zwei- oder Dreijahresvertrag gewählt werden. Bei längerer Laufzeit sind manchmal Rabatte von 5-10% enthalten. Allerdings binden Sie sich dann auch an einen Anbieter und sind weniger flexibel. Wir empfehlen daher in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen der Forderungsausfallversicherung und der Warenkreditversicherung?

Hier handelt es sich um Synonyme. die Warenkreditversicherung (WKV) ist jedoch geläufiger.