Geschäftsinhalt
Die geschäftliche Einrichtung wie Mobiliar, Werkzeug als auch Waren und Lagerbestände gehören zum Geschäftsinhalt. Die Inhaltsversicherung sichert diese gegen Gefahren ab. Sollte das Inventar beschädigt, gestohlen oder sogar zerstört werden, bezahlt die Inhaltsversicherung den entstandenen Schaden und ersetzt den Geschäftsinhalt.
Wenn der Betrieb durch einen Schaden stillsteht, laufen die Kosten weiter. Das kann bis hin zur Insolvenz des Unternehmens führen. Diesen Ertragsausfall übernimmt die Betriebsunterbrechungversicherung. So können Unternehmer die gefährliche Liquiditätslücke schließen, die aufgrund eines Schadens aus der Inhaltsversicherung auftritt.
Die Glasversicherung Gewerbe ist besonders wichtig für Firmen mit vielen Glasflächen, z. B. bei einem Ladenlokal oder einem Gebäude mit Glasfassade. Da diese leistet, wenn etwas „zu Bruch“ geht, nennt man diese auch Glasbruchversicherung.
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