Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung ersetzt die während der Bauzeit eintretenden Schäden am Rohbau oder an den Baumaterialien, ganz gleich, wer von den Baubeiteiligten dafür verantwortlich ist – zum Beispiel dann, wenn Fertigbauteile vom Kran fallen und diese das Material selbst oder weiteres Material beschädigen.
Bauunfälle passieren leider sehr häufig, meistens durch einen schlechten Bauuntergrund, höhere Gewalt und Vandalismus. Ihr Vorteil: Der Versicherungsschutz gilt auch für die Leistungen der Subunternehmer.
Die Bauleistungsversicherung im Überblick
Wer benötigt eine Bauleistungsversicherung?
Jeder Bauherr oder Bauunternehmer kann eine Bauleistungsversicherung benötigen, um den Baufortschritt abzusichern
- Baubetriebe
- Bauherren
- Bauträger
Was ist in der Bauleistungsversicherung versichert?
Hier unterscheiden sich die Angebote stark. Eine individuelle Beratung möchten wir auf jeden Fall empfehlen. Unsere Experten helfen Ihnen gern.
Hierzu gehören auch Brand, Explosion oder Biltzschlag sofern ein Feuer entsteht. Die Versicherung Gewerbe übernimmt Kosten für Lösch- und Aufräumarbeiten und alle weiteren schadensreduzierenden Maßnahmen.
Üblicherweise nicht versichert: Sengschäden, Überspannungsschäden
Im Falle eines Einbruchs kommt die Versicherung für den Schaden auf und ersetzt gestohlene Gebäudebestandteile (fest mit dem Gebäude verbunden, z. B. Fenster, Türen, Regenrohre) und ersetzt den Schaden, der bei dem Einbruch entstanden ist.
Bei Sturm kann ein Gebäude schnell beschädigt werden. Dringt infolge eines Sturms beispielsweise Wasser in die Betriebsräume und schädigt z. B. Böden oder Wände, dann ist dies abgesichert.
Üblicherweise nicht versichert: Schäden durch Rückstau, Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
Ein Rohrbruch kann sehr schnell zu einer Überschwemmung der Betriebsräume führen. Dies kann hohe Kosten für Ersatz oder auch die Reparatur zur Folge haben.
Üblicherweise nicht versichert: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwammbildung oder Sprinkleranlage
Die häufigsten Gefahren sind Überschwemmung und Hochwasser. Aber auch Erdrutsche, Erdsenkungen, Erdbeben und Lawinen gehören zu den Elementarrisiken. So muss das Gebäude nicht mal in einem hochwassergefährdetem Gebiet stehen, um von einer Überschwemmung betroffen zu sein. Ein Starkregen kann ausreichen, um ein Gebiet 1,50m unter Wasser zu setzen.
Bei besonderer Vereinbarung sind in der Bauleistungs-Versicherung inbegriffen:
- Diebstahl fest eingebauter Bestandteile
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Gewässer-Risiken (z. B. Überflutung)
- Innere Unruhen
- Streik, Aussperrung
Welche Schäden sind versichert?
Die Bauleistungsversicherung versichert sofern vereinbart unvorhergesehene Schäden durch:
- Bauherrnrisiken
- Bauunfälle
- Ungewöhnliche Naturereignisse
- Baugrundprobleme
- Unachtsamkeit des Baustellenpersonals
- Mutwillige Beschädigung durch Fremde (Vandalismus)
- Diebstahl bereits eingebauter Heizkörper oder Waschbecken
Unterschied Bauleistungsversicherung & Feuerrohbauversicherung
In der Feuerrohbauversicherung ist der Rohbau nur gegen Feuer, Explosion oder Blitz versichert. Die Bauleistungsversicherung (früher: Bauwesenversicherung) erweitert den Versicherungsschutz um die Gefahren Sturm, ungewöhnliche Witterungseinflüsse oder Schäden durch Vandalismus.
Wer nur eine Feuerrohbauversicherung abschließen möchte, muss eine gewerbliche Gebäudeversicherung abschließen. Denn die Feuerrohbauversicherung ist in dieser bereits beitragsfrei eingeschlossen.
Auch wenn die Bauausführung durch ein Bauunternehmen erfolgt und diese eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen haben, sollte jeder Bauherr seine Investitionen zusätzlich mit einer eigenen Bauleistungsversicherung absichern.
Warum? Der Bauunternehmer haftet nicht für unabwendbare Ereignisse wie z. B: Krieg, Aufruhr und höhere Gewalt in Form von z. B. außergewöhnliche Witterungsereignisse. Tritt ein solcher Schaden an dem Rohbau ein, schuldet der Bauherr dem Bauunternehmen den Ersatz seiner Leistung. Für sonstige Ereignisse, z. B. ungewöhliche Witterungsereignisse, muss der Bauunternehmer Ersatz leisten.
Worin liegt der Unterschied?
- außergewöhnliche Witterungsereignisse sind Ereignisse, die nicht häufiger als 1 oder 2 mal innerhalb der letzten 10 Jahre vorgekommen sind, z. B. Ausuferung der Elbe bis über 10 km ins Landesinnere
- ungewöhnliche Witterungsereignisse, sind Ereignisse, die häufiger als 1 oder 2 mal in den letzten 10 Jahren eingetreten sind und/oder mit denen aufgrund der Jahreszeit zurechnen ist, z. B. Herbststürme
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