Haftpflicht

Haftpflicht

Jedes Unternehmen muss nach §823 BGB Schadenersatz bei Schäden gegenüber Dritten leisten. Man spricht hierbei von der allgemeinen Haftpflicht oder Gewerbehaftpflichtversicherung, um diese von der privaten Haftpflichtversicherung abzugrenzen. Solche Schäden können schnell in die Millionen gehen und damit zur Insolvenz des Unternehmens führen. Haftungsansprüche stellen also ein existenzielles Risiko dar. Dies sollte jeder Unternehmer absichern, egal ob Existenzgründer oder Jahrzehnte altes Familienunternehmen.

Die Gewerbehaftpflichtversicherung sichert Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab. Ebenso sind durch die Gewerbehaftpflichtversicherung nicht nur berechtigte Ansprüche abgedeckt, sondern die Haftpflichtversicherung ist auch dafür da die unberechtigten Schäden abzuwehren. Man spricht dabei auch vom passiven Rechtsschutz.

Die Leistungen unterscheiden sich stark. Nicht jedes Versicherungsunternehmen kann alle Betriebsarten optimal versichern. Außerdem benötigt jedes Unternehmen je nach Betriebsart eine individuelle Gewerbehaftpflichtversicherung.

Folgende Arten von Gewerbehaftpflichtversicherungen gibt es:


Mit der Betriebshaftpflichtversicherung werden Schäden gegenüber Dritten (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) abgesichert. Außerdem können unberechtigte Ansprüche abgewehrt werden. Über weitere Bausteine können zusätzlich z. B. Mietsachschäden abgesichert werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert mehr als das übliche Betriebsrisiko ab. Diese ist insbesondere für Freiberufler und Selbstständige ratsam, für z. B. Rechtsanwälte ist die Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Selbständige und Freiberufler, die beratend, prüfend, planen, begutachtend, aufsichtsführend, verwaltend, vollstreckend oder beurkundend für ihre Kunden/Mandanten tätig sind. Bei Fehlern haften diese für den daraus folgenden finanziellen Schaden, den sogenannten echten Vermögens­schaden.

Die D&O Versicherung richtet sich an Führungskräfte, sie wird auch Geschäftsführer- oder Managerhaftpflicht genannt. Wenn diese Fehlentscheidungen treffen, müssen sie mit ihrem Privatvermögen haften. Eine D&O Versicherung hilft hier weiter.

Ei­gen­tü­mer ei­ner ge­werb­lich ge­nutz­ten Im­mo­bi­lie oder ei­nes Grund­­stücks sind für die Ver­kehrs­­si­che­rung und In­stand­­hal­tung ver­ant­wort­lich. Da­run­ter fal­len bei­spiels­wei­se ei­ne aus­­rei­chen­de Be­leuch­tung, das Rei­ni­gen, Räu­men und Streu­en der We­ge oder die re­gel­­mäßi­ge Kon­trol­le des bau­li­chen Zu­stands des Ge­bäu­des. Ver­let­zt ein Eigentürmer diese Pflich­ten, haftet er für einen ent­stan­de­nen Scha­den.

Ein Bauherr trägt die volle Verantwortung und haftet mit seinem gesamten Vermögen, wenn auf der Baustelle etwas passiert. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen, falls doch etwas passieren sollte.

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