Ausstellungsversicherung
Die Ausstellungsversicherung bietet Ihnen den umfassenden Schutz, den Sie und Ihr Unternehmen für eine erfolgreiche Ausrichtung benötigen, denn als Aussteller auf Messen ergibt sich während der Ausstellungsdauer sowie während des An- und Abtransportes ein erhöhtes Risiko für Ihre Waren und Ihren Messestand.
Die Ausstellungsversicherung im Überblick
Wer benötigt eine Ausstellungsversicherung?
Die Ausstellungsversicherung ist für alle Teilnehmer an Messen und Ausstellungen.
Was leistet eine Ausstellungsversicherung?
Eine Ausstellungsversicherung kommt für jegliche Art von finanziellem oder materiellen Schaden auf, der Ihnen auf dem Weg zum Ausstellungsort, am Ausstellungsort selbst, sowie auf dem Weg zurück passieren kann. Diese Art von Versicherungsschutz nennt sich „Allgefahrendeckung“.
- Schadenersatz bei Schäden durch beispielsweise
- Feuer, Wasser, Leitungswasser
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Böswilligkeit und Fahrlässigkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Zerreißen infolge Fliehkraft
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Sturm, Frost und Eisgang
- Kostenübernahme
- bei Reparaturen
- Standgeld, Transportkosten (Mietwagen/Fracht), Hotelkosten, Catering
- Erstattung des Zeitwerts bei Totalschaden
Was ist in der Ausstellungsversicherung versichert?
In der Ausstellungsversicherung versichert sind die im Vertrag genannten Güter einschließlich deren Verpackung sowie der Messestand und die Standausrüstung. Persönliche Gegenstände der Standbeauftragten können ebenfalls mitversichert werden. Des Weiteren sind die meisten Tarife am Markt mit einer Allgefahrendeckung ausgestattet, so ist alles, was Ihren Waren passieren kann, versichert.
Welche Bausteine / Leistungen können optional versichert werden?
Jede Firma hat ganz unterschiedliche Risiken abzusichern. Daher gibt es neben den üblichen Leistungsinhalten auch verschiedene Erweiterungen. Diese sind manchmal bereits in den Leistungen enthalten oder können zusätzlich versichert werden.Weil manche Versicherungstarife diese Leistungen nicht anbieten, sollten Sie vor Abschluss genau prüfen, welche Erweiterungen Ihre Firma benötigt. Dabei helfen wir Ihnen gerne weiter.
- Schäden durch Krieg, Streik, Aufruhr, politische Gewalthandlungen
- Witterungseinflüsse bei Ausstellungen in Zelten oder unter freiem Himmel
- Abhandenkommen wertvoller Gegenstände kleineren Formats
- Persönliche Gegenstände der Standbeauftragten
- Tresore mit Gewinn von Gewinnspielen
Welche Schäden sind versichert? – Schadenbeispiele
Hier erhalten Sie einen Überblick über die gängigen Schäden, die mit der Ausstellungsversicherung versichert sind.
- Feuer am Messestand:
Durch eine Demonstration mit Feuer am Nachbarstand bricht durch Funkenflug ein Feuer aus und breitet sich auf den Materialien am Messestand rasend schnell aus. Der Materialschaden am Stand sowie eventuelle persönliche Gegenstände der Standaufsichten sind versichert. - Diebstahl von Material:
In einem unachtsamen Moment nutzt ein Konkurrent die Chance und klaut ein Ausstellungsstück. Dieses kann jetzt und auf zukünftigen Messen nicht mehr genutzt werden. Die Ausstellungsversicherung kommt für den Ersatz auf.
Welche Schäden sind in der Ausstellungsversicherung nicht versichert?
- Krieg, Streik, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Kernenergie
- Witterungseinflüsse bei im Freien oder in Zelten ausgestellten Gütern
- Diebstahl und Abhandenkommen wertvoller Gegenstände kleinen Formats
- Mängel an der Verpackung
- Montage oder Demontage sowie Schäden durch Bearbeitung und Vorführung
Oftmals sind auch folgende Gegenstände nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen:
- Echte Pelze
- echter Schmuck
- echte Teppiche
- Kunstgegenstände
- lebende Tiere und Pflanzen
- Antiquitäten
- Brief-, Münz- und ähnliche Sammlungen
- Modelle nur nach vorheriger Vereinbarung
Wo ist Versicherungsschutz gewährleistet?
Die Ausstellungsversicherung gilt weltweit auf allen Messen und Ausstellungen sowie während des Hin- und Rücktransportes.
Was ist bei einer Ausstellungsversicherung wichtig?
Korrekte Tätigkeitsbeschreibung
Wichtig ist die korrekte Angabe aller Tätigkeiten deines Ihres. Eine falsche oder fehlende Angabe kann Ihren Versicherungsschutz gefährden. Suchen Sie im Vergleich immer mit der Haupttätigkeit und geben Sie bei Antragstellung unbedingt weitere Tätigkeiten korrekt an. Nur so kann geprüft werden, ob ggf. eine abweichende Risikoeinschätzung notwendig ist.
Ausreichend hohe Deckungssummen
Wählen Sie unbedingt eine ausreichend hohe Deckungssumme. Diese sollte den Neupreis Ihrer Ausstellungsversicherung abdecken.
Leistungen im Detail berücksichtigen
Bitte beachten Sie die Leistungen im Detail. Achten Sie hierbei besonders darauf, ob der Neuwert oder der Zeitwert entschädigt wird. Sie können von Experten einen Deckungsvergleich erhalten, der meist ausführlicher ist, als ihn übliche Vergleichsportale bieten. Wir bieten Ihnen zudem persönliche und schnelle Beratung.
Laufzeit
Bitte achten Sie auf die Laufzeit in den Verträgen. Vielfach werden Rabatte Angeboten bei mehrjährigen Verträgen. Gleichzeitig sind Sie weniger flexibel.
Wie viel kostet eine Ausstellungsversicherung?
Eine Ausstellungsversicherung ist bereits unter 200 EUR pro Jahr möglich, zumindest für kleinere Risiken. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig. Generell gilt: Je höher das Risiko, desto höher der Beitrag.
Wovon ist der Beitrag abhängig?
- Betriebsart (Tätigkeitsbeschreibung)
- Versicherungssummen (Deckungssumme)
- Selbstbeteiligung
- Leistungsumfang, ggf. Zusatzbausteine
- Rabatte (Mitglied in einer Vereinigung, Meister)
- Laufzeit
Beitrag wird laufend an Unternehmen angepasst
Die Berechnung der Beitragssumme beruht auf den Faktoren der Unternehmensgröße. Da diese sich laufend verändern kann, erfolgt eine jährliche Anpassung. Sie erhalten einmal im Jahr den sog. Jahresmeldebogen und müssen die aktuellen Zahlen an den Versicherer melden. Der Beitrag wird dann auf die neuen Summen angepasst. Ein Wachstum im Unternehmen ist also kein Problem und durch den Tarif mit abgedeckt.
Häufige Fragen zur Ausstellungsversicherung
Die Zahlweise wird, wie in der Sachversicherung üblich, jährlich kalkuliert. Von daher empfehlen wir auch immer den Vergleich mit jährlicher Zahlungsweise vorzunehmen. Es sind aber auch abweichende Zahlweisen möglich. Bitte beachten Sie, dass bei abweichender Zahlweise Zuschläge fällig sind. Auch bietet nicht jeder Versicherer unterjährige Zahlweise an. Von daher würden Sie mit einer Vorauswahl auch die Tarife einschränken. Wichtig ist auch, dass manche Versicherer einen Mindestzahlung beinhalten. (Beispiel: Der Versicherer benötigt mindestens 25 EUR pro Buchung, dann ist bei einem Beitrag von 90 EUR keine monatliche und vierteljährliche Zahlung möglich.
Üblich sind folgende Zahlungsweisen:
- jährlich
- halbjährlich (3-5% Zuschlag)
- vierteljährlich (5-8% Zuschlag)
- monatlich (5-15% Zuschlag)
Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr. Manchmal kann aber auch ein Dreijahresvertrag gewählt werden. Bei längerer Laufzeit sind manchmal Rabatte von 5-10% enthalten. Allerdings binden Sie sich dann auch an einen Anbieter und sind weniger flexibel. Wir empfehlen daher in der Regel eine Laufzeit von 1 Jahr.
Bei der Laufzeit können Sie auch eine abweichende Hauptfälligkeit wählen. Sie beginnen beispielsweise den Vertrag zum 15.10. eines Jahres. Die Hauptfälligkeit soll aber zum 01.01. sein. Dann beginnt der Vertrag zwar bereits zum 15.10., aber wird erst ab 01.01. für ein Jahr voll gezählt. Das Kündigungsdatum beträgt dann 31.12. des Folgejahres. Der Beginn wäre in diesem Fall der 15.10. und der Ablauf der 31.12. des Folgejahres.
Beginn und Ablauf eines Vertrages können Sie aus dem Versicherungsschein entnehmen. Diese Informationen sind meist auf der ersten Seite präsent.
Sie können immer zum Ende des Ablaufs kündigen. Hierbei ist eine Frist von 3 Monaten zu beachten.
Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich 3 Monate zum Ablauf des Vertrages. Wenn der Vertrag zum 31.12. eines Jahres abläuft, müssen Sie die Kündigung bis zum 30.09. schriftlich an den Versicherer senden. Hierbei handelt es sich um eine ordentliche Kündigung. Dies ist der „Normalfall“.
Bei einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich um einen Sonderfall. Sie haben als Kunde zum Beispiel das Recht außerordentlich zu kündigen, sofern sich der Beitrag des Vertrags erhöht.
Achtung:
Dies gilt nicht für bedingungsgemäße Beitragsanpassung aufgrund der Änderung der Betriebsgröße und der daraus folgenden Beitragserhöhung. Nur wenn sich der Tarifbeitrag und die daraus befindliche Kalkulation ändert, können Sie außerordentlich kündigen. Unser Team hilft Ihnen gern weiter, wenn Sie Fragen haben.
Kunde als auch Versicherer das Recht nach einem Schadenfall die Versicherung zu beenden. Bei einer Kündigung im Schadenfall muss der Versicherer natürlich den Schaden zahlen, sofern dieser versichert ist. Allerdings kann im Nachgang der Regulierung von beiden Seiten gekündigt werden.
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