Ertragsausfall
Jedes Unternehmen hat Waren und Vorräte sowie kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen. Wenn diese zerstört oder beschädigt werden, ist das ein schwerer Schlag. Wenn Ihr Unternehmen aus diesem Grund stillstehen muss, ist das natürlich besonders schlimm. Eine Ertragsausfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Hier finden Sie Informationen, wie Sie alle möglichen Ertragsausfälle Ihres Unternehmens absichern können, denn nicht alle Ursachen und Kosten lassen sich für jede Branche über einen Deckungsschutz absichern.
Mit einer Forderungsausfallversicherung, auch Warenkreditversicherung (WKV) genannt, können Sie sich gegen einen Ausfall von Forderungen gegenüber Ihren Geschäftspartnern absichern! So erhalten Sie immer Ihr Geld.
Der Betriebsinhalt ist in den meisten Fällen über eine Inhaltsversicherung abgedeckt, kommt es jedoch zu einem Totalschaden, massiven Beschädigungen oder fällt eine für den Betriebsablauf notwendige Maschine aus, kann es zum Stillstand oder zu erheblichen Einschränkungen des gesamten Betriebsablaufes kommen. Dann ist nicht nur Schadensersatz, wie er im Rahmen der Inhaltsversicherung geleistet wird, notwendig, sondern in vielen Fällen auch der Ersatz für Fixkosten und entgangene Gewinne. Hierfür kommt ausschließlich die Betriebsunterbrechungsversicherung auf.
Als Selbstständiger hängt der Erfolg Ihres Unternehmens maßgeblich von Ihrem Einsatz ab. Sollten Sie z.B. als Arzt, Apotheker, Steuerberater oder auch Wirtschaftsprüfer ausfallen, benötigen Sie einen Versicherungsschutz, um zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder auch aufgrund von äußeren Einwirkungen wie Sturm, Leitungswasser, Hagel, Einbruchdiebstahl und Feuer finanziell abgesichert zu sein.
Für Gastronomiebetriebe, Großküchen oder für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, kann durch eine behördlich verhängte Betriebsschließung schnell das wirtschaftliche Aus drohen. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B. Masern) oder Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) weitreichende Befugnisse eingeräumt.
Die Betriebsschließungsversicherung deckt den entgangenen Betriebsgewinn und die entstandene Kosten sowie Sachschäden ab, die Ihnen durch die von Behörden ergriffenen Maßnahmen entstehen.
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