Bauherrenhaftpflicht
Wer ein Haus baut, muss an Vieles denken. Auch daran, dass auf einer Baustelle einige Gefahrenquellen bestehen. Als Bauherr tragen Sie die volle Verantwortung und haften mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Sie vor finanziellen Folgen geschützt, falls doch etwas passieren sollte.
Bauherrenhaftpflicht im Überblick
Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist der Schutz für Bauherren, um sich gegen Schadenersatzansprüche Dritter abzusichern, welche sich bspw. auf der Baustelle verletzt haben oder deren Eigentum durch unsachgemäße Sicherung der Baustelle beschädigt wurde. Generell kann es sich hierbei um Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden handeln.
Wer benötigt eine Bauherrenhaftpflicht?
Als Bauherr müssen Sie sicher stellen, dass Ihre Baustelle keinerlei Gefahren für andere Personen, wie zum Beispiel Passanten oder Bauhelfer, darstellt. Ausführende Firmen, die Sie als Bauherren für Ihren Bau beauftragen, sind im Schadenfall nur bedingt haftbar zu machen. In aller Regel ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass die Baustelle ausreichend abgesichert ist.
Von dieser Regel ausgenommen ist das schlüsselfertige Bauen.
Für gewöhnlich benötigt also jeder Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Bauherren sind beispielsweise
- Privatpersonen
- Bauträger
Die Bauherrenhaftpflicht ist aber auch für Hauseigentümer, die größere Umbauten wie beispielsweise die Aufstockung oder grundlegende Sanierungen oder Modernisierungen planen sinnvoll.
Welche Leistungen bietet die Bauherrenhaftpflicht?
Die Bauherrenhaftpflicht leistet für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden bis zur Versicherungssumme, wenn Dritten auf der Baustelle ein Haftpflichtschaden entsteht, weil der Bauherr seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Sie übernimmt die Kosten, wenn es zu Regressforderungen kommt, jedoch sind in vielen Fällen die Forderungen an den Bauherren unberechtigt oder überhöht. Wenn dieser Fall eintritt, übernimmt die Bauherrenhaftpflicht die Schadenabwehr und setzt sein Recht vor Gericht durch. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt also nicht nur Schadenzahlungen, sondern dient auch als passive Rechtsschutzversicherung für Bauherren.
Unsere Experten beraten Sie gerne, bei der Wahl einer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Pflichten des Bauherrn
Die Baustelle ist eine Gefahrenzone und muss gesichert werden, damit niemand zu Schaden kommt.
Der Bauherr muss darauf achten, dass die ausgewählten Firmen das Bauvorhaben fachmännisch umsetzen können. Seriosität sowie einwandfreie Baumaschinen sind hierbei äußerst wichtig.
Der Bauherr sollte darauf achten, dass auch die beauftragten Firmen Betriebshaftpflichtversicherungen haben, um so die Verantwortlichen im Schadenfall zur Rechenschaft ziehen zu können.
Sind Gefahren erkennbar, muss der Bauherr sofort eingreifen und diese beseitigen.
Wie lange ist der Bau abgesichert?
Die Bauherrenhaftpflicht läuft für gewöhnlich bis zur Fertigstellung des versicherten Bauvorhabens (maximal 2 Jahre).
Schadenbeispiele
- Verletzung eines angeheuerten Bauarbeiters sowie Verletzungen von Passanten
- Gebäudeschaden am Nachbarhaus, der durch Grabungsarbeiten auf der Baustellen entstehen kann
- Beschädigung von fremden Fahrzeugen durch den Baubetrieb
Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung (FAQ)
Wenn sich ein Bauherr überlegt, dass er umfassende Eigenleistungen auf der Baustelle erbringt und sich damit die Bauherrenhaftpflichtversicherung ersparen kann, so liegt er damit in jedem Fall falsch. Auch wenn eine Privathaftpflichtversicherung besteht, so ist diese nicht ausreichend, um etwaige Schadenersatzansprüche Dritter abzufedern. Denn eine Bauherrenhaftpflicht sichert explizit finanzielle Forderungen ab, die infolge eines Neubaus auf der Baustelle entstehen. Diese Schadenersatzansprüche ergeben sich aus der gesetzlichen Haftpflicht der zuständigen Bauherren, egal ob diese eigenständig leisten oder Dritte mit der Erbringung der Bauleistung beauftragen. Wer jedoch lediglich sein Haus oder seine Wohnung renoviert oder saniert, benötigt keine Bauherrenhaftpflicht. Kleinere Arbeiten sind durchaus durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt, wobei hier allerdings auf die jeweilige Deckungssumme zu achten ist. Wer sein Haus umbaut, sollte sich genau erkundigen, ob hier gegebenenfalls eine Bauherrenhaftpflicht notwendig ist. Dabei stellt sich die Frage, wie groß die Baustelle bzw. das entsprechende Bauprojekt ist und wie viel Zeit es in Anspruch nimmt. In jedem Fall sollte der Bauherr die Vertragsbedingungen und Unterlagen seiner Privathaftpflicht genau überprüfen, welche Baumaßnahmen gegebenenfalls hier gedeckt sind. Andernfalls ist in jedem Fall der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht ratsam.
Die übliche Laufzeit beträgt 2 Jahre. Manchmal ist auch ein unterschiedlicher Ablauf möglich. Der Versicherungsbeitrag ist meist einmalig zu entrichten.
In jedem Fall sollten sich Bauherren erkundigen, welche Kombinationsmöglichkeiten der Bauherrenhaftpflicht für ihr Bauvorhaben sinnvoll sind. Meist ist hier die Bauleistungsversicherung zu empfehlen, die ein Bauherr durchaus als Vollkaskoversicherung auf der Baustelle bezeichnen kann. Denn durch diese Versicherung sind Bauherren grundsätzlich vor Schäden geschützt, die nicht von vorneherein absehbar oder vorhersehbar sind. Dazu zählen sowohl Konstruktions- als auch Materialfehler sowie Naturgewalten wie Hochwasser, Sturm aber auch Diebstahl von bereits montierten Sachen. Auch eine etwaige Fahrlässigkeit, die der Bauherr begeht, ist hierdurch abgedeckt. Treten unbekannte Eigenschaften des Grundstücks plötzlich zutage, die Bauherren im Vorfeld nicht einschätzen konnten, ist er ebenfalls mit einer Bauleistungsversicherung gegen Ansprüche geschützt.
Der Bauherr sollte lediglich bedenken, dass bei dieser Versicherung das Feuerrisiko nicht automatisch integriert ist. Dies kann zusätzlich in der Bauherrenhaftpflicht abgesichert werden oder einzeln in einer Feuerrohbauversicherung geschehen. Diese kann der Bauherr nach Fertigstellung problemlos in eine Gebäudeversicherung umwandeln.
Wer für seine Baustelle eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließt, ist im Schadenfall bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert. Werden finanzielle Ansprüche gestellt, die darüber hinaus gehen, muss der Bauherr dies aus seiner eigenen Tasche bezahlen. Deshalb ist es wichtig, dass die Versicherung über eine möglichst hohe Deckungssumme verfügt. Denn gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, kann es schnell teuer werden. Als Mindesthöhe werden von den meisten Versicherungsgesellschaften 3 oder 5 Mio. EUR Versicherungssumme angesetzt. Diese Summe wird meist pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden angeboten. Im Zweifelsfall sollten man sich immer für die höhere Summe entscheiden. Wer Bedenken hat, dass sich der Betrag auf die Prämie auswirkt, der kann beruhigt sein, denn dies hat meist kaum Auswirkungen.
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