Transportversicherung
„Die” eine Transportversicherung gibt es nicht. Der Begriff Transportversicherung wird zwar im alltäglichen Sprachgebrauch verwendet, eigentlich handelt es sich aber um vier Unterkategorien, die jeweils für bestimmte Branchen und Risiken gedacht sind.
Die Autoinhaltsversicherung (auch Werkverkehrsversicherung) übernimmt Schäden, die an eigenen Waren mit eigenen oder gemieteten Transportmitteln entstehen.
Die Warentransportversicherung sichert Waren eines Unternehmens ab, die durch Dritte (z. B. Logistikdienstleister) transportiert werden.
Mit der Ausstellungsversicherung ist speziell für Ausstellungs-/Messebesuche konzipiert. Darüber werden die im Vertrag genannten Güter einschließlich deren Verpackung sowie der Messestand und die Standausrüstung versichert.
Die Frachtführerhaftpflicht (auch Verkehrshaftungsversicherung) schützt Logistikdienstleister und deren Mitarbeiter vor Ersatzansprüchen Dritter (z. B. Kunden). Hier wird fremde Ware durch das eigene Unternehmen transportiert.
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